Bestellung
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor; Nebenabreden, Zusicherungen oder produktspezifische Konditionen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von zwei bevollmächtigten Mitarbeitern unserer Firma schriftlich zugestimmt werden. Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.
Alle Angebote auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Firma ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an unsere Kunden gerichtet werden. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal einem Monat. Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet, alle auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. aufgeführten Artikel an Lager zu halten.
3. Preise
Die Firma behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, abgeholt ab dem Lager der Firma. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter Fr. 500.- kann ein angemessener Kleinmengenzuschlag belastet werden. In geografischen Randregionen kann ein Zuschlag erhoben werden. Entspricht die Ware nicht genau den Planvorgaben, kann aber montiert und für den geplanten Zweck eingesetzt werden, ist keine Preisreduktion möglich. Wünscht der Kunde eine Fachberatung, Planung oder Masskontrolle, können diese Aufwände nach dem gültigen Tarif verrechnet werden. Bei Lieferung ins Ausland übernimmt der Kunde die anfallenden Kosten für die jeweilige landesübliche MwSt. (Reverse Charge)
4. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten
Allfällige Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Rechnungserstellung verrechnet. Diese Kosten können erhöht werden, insbesondere aufgrund von Treibstoffpreisschwankungen und Anpassung der LSVA. Kostenzuschläge für Transporte in den Bergen werden erhoben. Verrechnete, in einwandfreiem Zustand und franko retournierte Paletten werden gutgeschrieben, wobei eine Benutzungsgebühr in Abzug gebracht wird. Nur die Anzahl verrechneter Paletten darf retourniert werden. Den Palettensaldo übersteigende Paletten werden nicht gutgeschrieben. Bei Abholaufträgen von Paletten ohne gleichzeitige Warenlieferung wird ein Transportkostenanteil belastet. Ein direkter Austausch von Paletten ohne Verrechnung, beziehungsweise Gutschrift, ist untersagt.
Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Firma keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist/Termin abzurufen; sofern keine besondere Frist/Termin festgelegt ist, beträgt diese längstens sechs Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma berechtigt, sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten der Firma erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.
Unsere Waren werden durch die Firma selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Bestellungsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle der Firma und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.
Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager von der Firma auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Lieferungen, welche durch die Firma oder in deren Namen durch den Lieferanten erfolgen, in welchem Falle Nutzen und Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden übergehen.
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von Loherbringts GmbH geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum der Loherbringts GmbH. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Loherbringts GmbH. Ohne Einverständnis der Loherbringts GmbH ist niemand berechtigt, geschaffene Werke abzuändern oder durch andere Produzenten herstellen zu lassen.