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AGB

1. Geltungsbereich / Anerkennung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen mit der Loherbringts GmbH (im Folgenden „LOHERBRINGTS“). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen (gültigen) warenspezifischen Verkaufs-und Lieferbedingungen der LOHERBRINGTS. Im Widerspruch gehen die den AGB vor. Andere Abreden einschliesslich anderer allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von LOHERBRINGTS schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden. Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser AGB. Die aktuelle Version der AGB finden Sie unter  www.loherbringts.ch.

2. Offerten

Offerten sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch LOHERBRINGTS freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Produkte, Masse, Qualität

Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir Material in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit unter Berücksichtigung der Werkstoleranzen in Bezug auf Masse, Gewicht, Güte etc. Die Eignung der Materialien für den Verwendungszweck des Kunden wird nicht geprüft.

4. Katalogangaben

Alle Produktangaben in gedruckten oder online publizierten Katalogen erfolgen ohne Gewähr. Änderungen bei Abbildungen, Massangaben, Normen, Gewichten und anderen technischen Angaben bleiben jederzeit vorbehalten.

5. Lieferfristen

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Teillieferungen durch uns sind jederzeit berechtigt. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen. Bei Bestellungen auf Abruf behält sich LOHERBRINGTS vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes zu beschaffen.

6. Versand-/Transportbedingungen

LOHERBRINGTS ist in der Wahl des Transportmittels frei. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind die Transportkosten nicht im Produktepreis enthalten und werden dem Käufer zusätzlich zum Produktepreis in Rechnung gestellt. Zudem stellt der Käufer bei Camionsendungen den Ablad auf seine Kosten sicher. Wenn eine Baustelle für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Käufer rechtzeitig einen geeigneten Ablieferungsort zu bestimmen. Mehrkosten des Transportes hat der Käufer zu tragen, wenn sie durch seine Sonderwünsche (Express, vom Käufer gewünschte Ankunftszeiten, Kranablade, etc.) verursacht werden. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort nach deren Entdecken durch den  Käufer bei Bahn, Post oder beim Spediteur schriftlich angebracht werden.

7. Preise / Zuschläge

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den Markt- oder Währungsverhältnissen anzupassen. Die Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Transportkosten sind in den Offert- und Verkaufspreisen nicht inbegriffen. Bei Auslieferung  per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am Tage der Lieferung gültigen Ansätzen gemäss Auftragsbestätigung. Zudem gilt ein Mindestauftragswert gemäss Auftragsbestätigung.

8. Zahlungskonditionen / Verzugszins

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen mit der Loherbringts GmbH (im Folgenden „LOHERBRINGTS“). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen (gültigen) warenspezifischen Verkaufs-und Lieferbedingungen der LOHERBRINGTS. Im Widerspruch gehen die den AGB vor. Andere Abreden einschliesslich anderer allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von LOHERBRINGTS schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden. Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser AGB. Die aktuelle Version der AGB finden Sie unter  www.loherbringts.ch.

9. Verpackung

Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.

10. Retouren

Retouren werden nur mit unserem schriftlichen Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem, unbearbeitetem Zustand ist. Von der  Gutschrift für Retouren wird eine Umtriebsentschädigung abgezogen. Schnittkosten sowie andere Zusatzkosten werden nicht zurückerstattet.

11. Mängelrügen

Die Ware ist nach Empfang sofort zu prüfen. Allfällige Mängel sind innert 5  Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer dies, gelten Lieferung und Leistung als genehmigt. Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt überdies zur Verwirkung der Gewährleis- tungspflicht des Lieferanten. Mängelrügen heben die Zahlungsfrist nicht auf.

Bei Mängeln der Ware ist LOHERBRINGTS nach freiem Ermessen wahlweise berechtigt den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag durch Herausgabe der von LOHERBRINGTS bereits empfangenen Leistung rückgängig zu machen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für weitere Schäden aufgrund des Mangels werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen (z.B. Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.).

Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von LOHERBRINGTS zu vertretenden Gründen entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist. Die Gewährleistung für Ware, welche LOHERBRINGTS lediglich als Wiederverkäuferin vertreibt, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungs-und Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht von LOHERBRINGTS ist für diese Ware ausgeschlossen.

12. Gewährleistungsfristen

Die Gewährleistung dauert für alle unsere Produkte 12 Monate seit Ablieferung.

13. Haftung

LOHERBRINGTS haftet nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder der Verletzung von Nebenpflichten.

14. Eigentumsvorbehalt

Die von LOHERBRINGTS gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von LOHERBRINGTS. LOHERBRINGTS ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Käufers einzutragen. Der Käufer verpflichtet sich auf Verlangen, LOHERBRINGTS das für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts notwendige schriftliche Einverständnis zu erteilen und ermächtigt hiermit LOHERBRINGTS zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Wird die im Eigentum von LOHERBRINGTS stehende Ware weiterverarbeitet, erwirbt LOHERBRINGTS Miteigentum am neuen Produkt. Solange das Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Ware weder verkaufen noch verpfänden.

Wird die LOHERBRINGTS mit dem Ausmass oder der Beratung vor Ort beuftragt, so handelt es sich um einen Subunternehmerauftrag gemäss OR 101. Somit ist die LOHERBRINGTS berechtigt bei austehenden Zahlungen das Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuchamt einzutragen.

15. Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und LOHERBRINGTS ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft. LOHERBRINGTS behält sich jedoch vor, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

16. Urheberrecht und Eigentum von technischen Zeichnungen und Unterlagen

Technische Zeichnungen und Untleragen, welche dem Kunden ausgehändigt  werden und nicht integrierter Besttandteill des Materials und seiner Verwendung sind, bleiben im Eigentum von LOHERBRINGTS. Ihre unveränderte oder veränderte Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung von LOHERBRINGTS gestattet.

17. Änderungen

Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuelle (gültige) Version finden Sie unter www.loherbringts.ch.

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